Die Arbeitsgemeinschaft hat sich auf ihrer Mitgliederversammlung im Herbst 2013 dazu entschlossen, für das folgende Jahr einen Fördertopf auszuloben.
Was kann damit gefördert werden?
1) der individuelle Besuch unserer Arbeitstagungen (Reisekosten), sofern die Möglichkeit zur Teilnahme ansonsten aus finanziellen Gründen infrage steht. Anträge können durch (und für) einzelne AG-Mitglieder gestellt werden.
2) der individuelle Besuch eines Fortbildungskurses zum Verfahren der Sequenzanalyse (Kursgebühren). Anträge können durch (und für) einzelne AG-Mitglieder gestellt werden, sofern eine Teilnahme ohne finanzielle Unterstützung nicht möglich ist.
3) Tagungen und Workshops anderer Einrichtungen (Vereine, Institute etc.), die die Sache der AGOH gemäß Vereinssatzung voranbringen, und zwar insoweit die Arbeitsgemeinschaft als Co-Veranstalter beteiligt ist. Es kann durch ein Mitglied der AGOH ein Zuschuss zu den Organisations- und Tagungskosten u.ä. beantragt werden.
Anträge sind jeweils formlos an den Vorstand der AGOH (Email: ) zu stellen, der sie im Auftrag der Mitglieder in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Vorstand behält bei der Entscheidung Verschiedenes im Blick wie die Höhe der noch vorhandenen Mittel, die finanzielle Bedürftigkeit oder auch die Eignung eines Antragsstellers. Da es sich um das erste Mal handelt, dass die AGOH einen solchen Fördertopf hat, hat die Vergabe zunächst einen experimentellen Charakter.