Am 30.09.2026 verstarb Prof. Dr. Andreas Wernet, der zur objektiv-hermeneutischen Forschungspraxis und Rezeption der Objektiven Hermeneutik einen erheblichen Beitrag geleistet hat. Der Verstorbene war bis zu seinem Tod als Professor für Schulpädagogik mit dem Schwerpunkt Schul- und Professionsforschung am Institut für Erziehungswissenschaft der Leibniz Universität Hannover tätig.
Todesanzeige der Universität Hannover
Todesanzeigen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Ein Text zum Gedenken an Andreas Wernet von Richard Schindler:
Der andere Ort. Im Gedenken an Andreas Wernet
Richard Schindler, Freiburg
Wenn die Städte größer werden und über sich hinaus wachsen, nehmen sie auch die Friedhöfe wieder in ihre Mitte. Die waren im Laufe von 300 Jahren – in Folge der Pest und eines aufkommenden Bewusstseins von Hygiene – vielerorts vor die Tore der Stadt ausgelagert worden. Am Ende des 18. Jahrhunderts, im Jahr 1794, verbot das preußische Landrecht endgültig Begräbnisse in „bewohnten Gegenden“. Die Friedhöfe hatten ihren zentralen Platz neben der Kirche verloren. So entstanden Orte jenseits der Ortschaft.
Diese jenseitigen Orte blieben aber in dem Maße Teil der Gesellschaft, als sie ausgeschlossen waren: Kein Friedhof, der nicht, bis heute, von Mauer, Zaun oder Hecke umfriedet wäre. Und keiner, der nicht mit der romantischen Idee einer künstlich geschaffenen Natur verknüpft gewesen wäre. Der Friedhofspark sollte, so Hirschfeld 1779, „das Herz in eine Bewegung von mitleidigen, zärtlichen und sanft melancholischen Gefühlen“ versetzen. In diesem Sinne wurde 1840 der größte deutsche Friedhof in Hamburg-Ohlsdorf als Park angelegt.
Dennoch: Der Friedhof ist der andere Ort. Michel Foucault hat ihn als Heterotopie beschrieben: als realen Ort, innerhalb der Gesellschaft, der dennoch nach anderen Regeln strukturiert ist. Auch wenn sich der Friedhof heute wieder mitten in der Stadt befindet und als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben wird, gelten hier besondere Regeln. Er soll nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr betreten werden, Kinder unter zehn Jahren dürfen ihn nur in Begleitung von Erwachsenen betreten, und jeder hat sich der „Würde des Ortes entsprechend“ zu verhalten. Es dürfen keine Tiere mitgebracht werden, es darf nicht gesungen, nicht geraucht werden, es darf nicht gefahren werden, und Waren dürfen nicht angeboten oder verkauft werden. Pflanzen dürfen nicht entfernt, Zweige nicht abgerissen werden, Stühle oder Bänke dürfen nicht aufgestellt werden.
Die Ruhe der Toten ist zu wahren – in der Hoffnung, dass auch die Toten die Ruhe der Lebenden respektieren. Denn der Friedhof zeigt, wo die Toten hingehören. Wir ermessen, was in einer Gesellschaft Leben heißt, am ehesten, wenn wir sehen, was Totsein heißt.
Sterben ist die absolute Ankunft an einem Ort. Der ist selten frei gewählt. Aber was solchermaßen gekommen ist, kann nicht bleiben. Alle Menschen bestatten ihre Toten – keine Gesellschaft, so unterschiedlich ihre Praktiken und Riten sein mögen, lässt sie einfach an Ort und Stelle liegen. Die Begräbniszeremonie ist Annahme und Verabschiedung des beziehungslos gewordenen Körpers. Im Ritual wird der Leichnam, das reglos stumme Bild vergangenen Lebens, ausdrücklich gerahmt und aufgehoben. Im Tod ist der Mensch zum bloßen Bild desjenigen geworden, der er als Lebender war. Er sieht nicht mehr, er wird gesehen.
Noch um 1900 wurden in Süddeutschland Spiegel im Haus verhängt, wenn ein Mensch gestorben war. Vielleicht deshalb, weil es nun nichts mehr gab, was der Spiegel lehren könnte: dass wir uns an einem Ort – im Spiegel – sehen können, an dem wir unmöglich sein können. Auf gleiche Weise können wir nicht sein, wo wir als Tote sein werden. Das Totenreich ist für Lebende so unbetretbar wie der Spiegel; Foucault hat darauf hingewiesen.
Gleiches gilt für Bilder. Wir können da nicht hingehen und die Augen öffnen, wenn wir sie beim Fotografiertwerden geschlossen hatten. Ist der Tote das Bild des Lebenden, der er einmal war, braucht es den Spiegel nach seinem Tod nun nicht mehr. Der Lebende ist als Sterbender in das Jenseits des Spiegels eingetreten. Der Spiegel wird verhängt, damit niemand von dort zurückkehrt und ihm keiner dorthin folgt.
Die Kunstgeschichte lehrt: Nach frühesten Zeugnissen des Totenkults waren Bilder Stellvertreter der Toten. Fleischlosen Schädeln wurden in der neolithischen Revolutionszeit, etwa 7000 v. Chr., in Jericho eine zweite Haut aus Kalk oder Lehm aufgetragen. Das so entstandene Bild füllte die Lücke, die der Verstorbene in der Gemeinschaft hinterließ. Später gab es Menschenbilder, die ohne Originalteile auskamen: Figurenpuppen, nahezu lebensgroße Statuen, die im Totenkult einer Gesellschaft die Verstorbenen vertraten.
Das ist lange her?
Als 1989 der 10. Panchen Lama verstarb, wurde er nach altem tibetanischem Brauch mumifiziert und vier Jahre im Kloster Taschidhinpo bei Schigatse aufgebahrt. Die Mumie war mit einer Tonschicht „modelliert“ und farbig behandelt und vergoldet worden. [1] In den USA, berichtet Nigel Barley [2], „stellt die mit Rouge und Lippenstift hergerichtete Leiche selbst … das ‚Erinnerungsbild für Leben‘ dar“. Folgerichtig spricht man auch hierzulande von Leichenbeschau.
Wie vor tausenden Jahren berühren sich auch heute noch Skulptur und der tote menschliche Körper. Wir werden alle zum Bild – von dem, der sieht, zu dem, der nur gesehen wird – und jedes führt unsere eigene dramatische Bildwerdung vor Augen. In der Kunst aber gerade so, dass jeder ein Bild finden kann, das er ansehen kann, das er aushalten kann, ohne zu verzweifeln. „Wir haben die Kunst“, so die berühmte Formulierung Friedrich Nietzsches, „damit wir nicht an der Wahrheit zugrunde gehen.“
Nicht jedes Denk- und Grabmal ist ein Kunstwerk, aber jedes Kunstwerk ist ein Denkmal.
So sind Bilder und Skulpturen Erscheinung einer stummen und reglosen Präsenz, eines angehaltenen Augenblicks, in dem die Zeit selbst eine Bleibe gefunden hat.
Die Grabmale – nicht die Mauer, die sie umstellt – lassen den Raum entstehen, der den Toten und den Lebenden einen Ort erst einräumt. Grabmale stiften den Raum und schaffen den Ort, an dem sich das Verhältnis der Lebenden zu den Toten gestalten kann. Dieser Ort bleibt auf menschliche Praxis angewiesen: Er bedarf der Pflege, wenn er erhalten bleiben soll. Denn der Ort, wo die Blume stand, weiß von ihr nichts mehr, wenn der Wind darüber gefahren und sie dahin ist. (Psalm 103,15–16)
Andreas Wernet hat in seinem Aufsatz zur Familie als «Auflösungsgemeinschaft» eine Grabsteininschrift als «Sprechakt dauerhafter Zugehörigkeit» bestimmt. Der Grabstein markiert nicht einfach, wer hier liegt. Die Grabsteininschrift stellt eine familiale Beziehung her und sagt Zugehörigkeit aus, wo der Tod eine Beziehung unterbrochen hat. Sie behauptet die Zugehörigkeit des Toten zur Gemeinschaft der Lebenden, ohne die Unterbrechung der Beziehung aufzuheben. Die Grabsteininschrift qualifiziert und spezifiziert die allgemeine Sinnstruktur des Grabmals als familiale Zugehörigkeit.
Denn tatsächlich stiftet bereits der Grabstein selbst einen Ort, indem sich eine soziale Ordnung ausspricht, die über den Tod hinaus geht. Er etabliert eine Beziehung zur Abwesenheit, indem er ihr einen Ort gibt. Grabmale wie Kunstwerke machen Abwesenheit sichtbar und dadurch erträglich.
Andreas Wernet hat sich in den Herzen vieler Menschen, die ihn erleben durften ein Denkmal geschaffen. Und jeder seiner veröffentlichten Gedanken ist eine Flaschenpost, die zukünftige Fischerinnen und Angler erwarten. Nun wird ein Grabstein den Ort stiften, an dem wir seiner Abwesenheit begegnen können.
Quellen
[1] M. Gemer: Friedhofskultur, 2001, S. 122.
[2] Nigel Barley: Tanz ums Grab, S. 90.
[3] Andreas Wernet: Die Auflösungsgemeinschaft „Familie“ und die Grabsteininschrift. Eine exemplarische Fallrekonstruktion, in: Sozialer Sinn, Heft 4/2003, S. 481–510. Besonders zum Grabstein als „Sprechakt dauerhafter Zugehörigkeit“ S. 488 ff.
